Der Stadtrat hat einen neuen Taxitarif beschlossen. Darin finden sich die neuen Höchstpreise für Taxidienstleistungen und die Details, wie diese Tarife bekannt zu geben sind. |
Im Mai 2012 passte der Gemeinderat der Stadt Winterthur Art. 16 der Taxiverordnung an und erteilte dem Stadtrat die Kompetenz, nach Anhörung der Taxikommission eine Tarifordnung mit verbindlichen Höchsttarifen zu erlassen. Zudem soll der Stadtrat nach Anhörung der Taxikommission die Details regeln, wie die wesentlichen Elemente des Tarifs aussen und der vollständige Tarif innen am Taxifahrzeug gut sichtbar bekannt zu geben sind. |
Gegen diese Bestimmung wurden Rechtsmittel ergriffen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Winterthur stellte mit Urteil vom 5. September 2013 (AN.2013.00002) fest, dass weder der Erlass von Höchsttarifen noch die Aussenanschreibepflicht des Taxitarifs die Wirtschaftsfreiheit verletzen würden. |
Der neue Taxitarif ist keine Preisempfehlung, sondern weist Höchstansätze auf, die unterschritten werden können und wie folgt ausgestaltet sind: |
*Die maximale Grundtaxe wird von 6 Franken angehoben. |
*Momentan gilt eine Fahrtaxe von Fr. 3.80 pro Kilometer bei einem Transport von 1–6 Personen. |
*Die maximale Wartezeittaxe von 69 Franken pro Stunde. |